Das Goju-Ryu Karate Dojo Frauenfeld befindet sich an folgender Adresse:

Turnhalle Ergaten
Bahnhofstrasse 32
8500 Frauenfeld

Anregungen, Fragen etc, unter der Tel. 052 720 11 16
oder
kontakt@goju-ryu.ch

[Karte]

 
         
 

 


Einleitung
Karate im Sinn dieser Ordnung ist eine Kampfkunst, in der alle Gliedmassen hauptsächlich in Stössen, Schlägen und Tritten zur Verteidigung und zu Angriffen eingesetzt werden. Ziel des Karate ist es, in der körperlichen und geistigen Auseinandersetzung mit dieser Kampfkunst unter Achtung des Gegners die Persönlichkeit zu entfalten.
Der Verein pflegt Karate als eine traditionsbewusste Kampfkunst zum Zwecke der Selbstverteidigung und nach gesundheitsspezifischen Massstäben. Der Verein und seine Mitglieder verpflichten sich, Karate ausschliesslich im Sinne dieser Ordnung zu betreuen und zu betreiben.

1. Dojo
Unser Dojo (Übungsraum) ist die Turnhalle. Die Atmosphäre dieses Raumes wird durch das Verhalten der Karatekas bestimmt. Es ist daher jeder zur Einhaltung dieser Dojo-Ordnung verpflichtet.
Für uns Karateka ist das Dojo eine Stätte der inneren Sammlung und Ruhe, ein Ort des Lernen, der Konzentration und der Höflichkeit. Lautes und aufdringliches Verhalten und Gebaren oder gar Lärmen sind uns daher ein Greuel. Klatschen oder gar Pfeifen sind in einem Karate-Dojo völlig fehl am Platze! Unsere Zustimmung drücken wir lieber durch den aufmunternden Zuspruch "OSS" sowie besonderen Einsatz und Anstrengung aus.

2. Übungsleiter/Trainer
Die Weisungen des Übungsleiters/Trainers sind in jedem Fall sofort und widerspruchslos zu befolgen. Dem Übungsleiter/Trainer obliegt während der Übungsstunden die Wahrung des Hausrechts. Desinteressiertes, lasches und lustloses Üben kennen wir nicht; dies wäre eine Beleidigung für unseren Lehrer, die Übungsgruppe und unserer Partner. Unterbrich nicht den Unterricht durch Bemerkungen oder gar durch kluge Einwände! Die meisten Fragen lassen sich durch eigenes Nachdenken selbst beantworten, stelle Fragen nur wenn unbedingt notwendig.

3. Hygiene und Sauberkeit
Wasch Dich vor dem Training, Schweissfüsse und andere Körperausdünstungen wirken auf Lehrer und Mitschüler abstossend und vermindern die Freude am Training. Finger- und Fussnägel sind kurz und sauber zu halten. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Schmuck jeder Art hat wegen der Unfallgefahr im Karateunterricht keinen Platz. Kaugummi und Essen während des Unterrichts: undenkbar! Umkleideräume sind sauber zu verlassen. Das Betreten der Halle mit Strassenschuhen ist nicht gestattet (Turnhallenordnung beachten).

4. Etikette
Das Grusszeremoniell entspricht der auf Okinawa und Japan üblichen Form. Es ist verbindlich für alle Übungsteilnehmer: Beim Betreten oder Verlassen unseres Dojos grüssen wir mit einer leichten Verbeugung. Dieser Gruss gilt zunächst der Übungsstätte und dem Karate, aber auch unserem Lehrer und unserer Übungsgruppe. Das Verlassen des Dojos während des Unterrichts gilt als unhöflich. Ist es dennoch einmal unumgänglich, so zeige deinem Lehrer die Absicht durch eine leichte Verbeugung an und warte auf seine Bestätigung. Melde dich auch wieder korrekt zurück. Vermeide es unbedingt, verspätet zum Unterricht zu kommen! Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, so hole das versäumte Grusszeremoniell selbständig in einer Ecke nach, grüsse Lehrer und Gruppe kurz mit einer leichten Verbeugung, spar dir alle Ausreden und warte auf ein Zeichen deines Lehrers, dich dort in der Gruppe einzuordnen, wo du als "Zuspätkommer" am wenigsten störst: ganz hinten nämlich (vom Trainer aus: rechts).

  • der Gruss im Stand wird zu Beginn und am Ende jeder Partnerübung oder einer Kata erwiesen;
  • der Gruss im Knien findet zu Beginn und am Ende des Unterrichts statt; während des Unterrichts ist jedes Gespräch, das nicht in Beziehung zum Unterricht steht, untersagt.

5. Unterricht/Training
Versuche immer, durch dein Verhalten und deine Mitarbeit zu einem reibungslosen Unterrichtsverlauf beizutragen. Sei immer aufmerksam, schnell und konzentriert. Bemühe dich, soweit mitzudenken, dass du immer die berühmte Nasenlänge voraus bist. Du willst kämpfen lernen, da sind Wachsamkeit, Beobachtungsgabe und Mitdenken Grundvoraussetzungen.

Sei beständig!
Du hast dich entschlossen, Karate zu lernen. Nun besuche regelmässig den Unterricht. Dein Lehrer und deine Partner mögen es gar nicht, wenn du sie zu unnötigen Wiederholungen zwingst, nur weil du zu Faul und zu träge warst, deinen Unterricht zu besuchen.
Sei wachsam!
Ob es um die Aufstellung der Übungsgruppe geht oder die Ausführung einer neuen Übung: sei so wachsam, dass dir kein Fehler unterläuft. Jede Bewegung im Karateunterricht hat ihren Sinn, ihre Bedeutung, jedes Kommando verlangt deine volle Konzentration. Unaufmerksamkeit und Unachtsamkeit müssen im Karateunterricht ausgemerzt werden, denn im Kampf sind diese beiden die grössten Fehler.
Sei ernsthaft!
Wenn du die ganze Sache nur von der lustigen Seite her nehmen willst, so such dir bitte eine andere Sportart aus. Karateka sind übrigens sehr lustige und fröhliche Leute, aber nur ausserhalb des Unterrichts.
Sei höflich!
Achte deinen Übungspartner. Streng dich an, ein fairer und guter Partner zu sein. Nimm deinen Partner ernst, unterschätze ihn niemals, trainiere aber auch nicht überheblich oder gar herablassend mit ihm.
Sei stark!
Zeige nie deinem Partner ein Zeichen von Schwäche. Lass dir nicht anmerken, wenn du müde und erschöpft bist. Im Kampf wachsen deinem Gegner im gleichen Masse die Kräfte zu, wie du Schwächen zeigst. Sei beherrscht! Zeige in allen Situationen Selbstdisziplin und wahre die Beherrschung! Während des Unterrichts stütz dich nicht ab, Setz dich nicht unaufgefordert hin, verlasse nicht deinen Platz, zappele nicht unnötig herum: ein Karateka hat seinen Geist und Körper immer unter Kontrolle.
Sei gründlich!
Strebe immer nach dem höchsten Ziel: der Perfektion! Selbst wenn du sie nie erreichen wirst, alleine der Weg (Do) zählt. Bereite alle Übungen konzentriert vor ("Yoi"), schliesse alle Übungen bewusst und konzentriert ab ("Yame"), dann erst kannst du Körper und Geist entspannen. Wehre dich gegen Müdigkeit, Unlust und Unaufmerksamkeit. Vergiss im Unterricht die Zeit, widme dich nur der Sache selbst, deiner Übung und deinem Partner. Lass dich nicht von aussen ablenken und lenke selbst nie einen Karateka beim Training ab! Auch wichtige Dinge haben oft Zeit bis nach dem Training.

6. Disziplinarmassnahmen
Der Übungsleiter/Trainer ist verpflichtet, die Ordnung und Disziplin während der Übungsstunden zu wahren. Bei regelwidrigem Verhalten, mangelnder Selbstbeherrschung, Handlungen zu Schädigung unseres Ansehens in der Öffentlichkeit, Verstoss gegen die Dojo-Ordnung, kann der Übungsleiter/Trainer den Schüler nach eigenem Ermessen vom Unterricht ausschliessen. Der Vorstand entscheidet über eine etwaige weitere Mitgliedschaft des betreffenden Mitglieds.

7. Anwendung von Karate in der Öffentlichkeit
Die erlernten Techniken dürfen in der Öffentlichkeit nicht angewandt oder weitergegeben werden. Ihre Anwendung ist nur im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches möglich, sinngemäss heisst es dort:
Art. 33
Notwehr
1 Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr, so mildert der Richter die Strafe nach freiem Ermessen (Art. 66). Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so bleibt er straflos.
Stand am 5. Dezember 2000
Art. 52
VII. Haftung bei Notwehr, Notstand und Selbsthilfe
1 Wer in berechtigter Notwehr einen Angriff abwehrt, hat den Schaden, den er dabei dem Angreifer in seiner Person oder in seinem Vermögen zufügt, nicht zu ersetzen.
2 Wer in fremdes Vermögen eingreift, um drohenden Schaden oder Gefahr von sich oder einem andern abzuwenden, hat nach Ermessen des Richters Schadenersatz zu leisten.
3 Wer zum Zwecke der Sicherung eines berechtigten Anspruches sich selbst Schutz verschafft, ist dann nicht ersatzpflichtig, wenn nach den gegebenen Umständen amtliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt und nur durch Selbsthilfe eine Vereitelung des Anspruches oder eine wesentliche Erschwerung seiner Geltendmachung verhindert werden konnte.
Stand am 24. April 2001

Im Falle einer Überschreitung des Notwehrparagraphen wird der Bildungsstand des Karateka herangezogen.
Alle Konfliktsituationen, in die ein Karateka kommt, und die in unmittelbarem Zusammenhang mit "Notwehr" stehen, sind dem Übungsleiter/Trainer unverzüglich anzuzeigen.

8. Haftung
Für Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet. Wertsachen und Geld sollen wegen Diebstahlgefahr mit in die Halle genommen werden. Für Sach- und Personenschäden gegenüber zweiten und dritten, übernimmt der Verein keine Haftung. Brillenträger wird empfohlen eine für das Training geeignete Brille (Sportbrille, Gummiband usw.) oder Kontaktlinsen zu tragen. Jedes Mitglied hat selber für einen geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen.

9. Kleiderordnung
Jeder Karateka hat zum Unterricht in einem vollständigen Karate-Gi (Jacke, Hose, Gürtel) zu erscheinen. Der Karate-Gi hat in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu sein. Es darf nur ein weisser Karate-Gi getragen werden. Das Vereinsemblem befindet sich auf der linken Seite in Brusthöhe. Mädchen/Frauen tragen ein weisses T-Shirt unter der Jacke.
Jeder Karateka trägt den Gürtel, zu dem er die Prüfung erfolgreich bestanden hat.

Frauenfeld; 17. Dezember 2001
Der Vorstand


Letzte Änderung: 17/12/2001