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Einleitung
Karate im Sinn dieser Ordnung ist eine Kampfkunst, in der alle Gliedmassen
hauptsächlich in Stössen, Schlägen und Tritten zur Verteidigung
und zu Angriffen eingesetzt werden. Ziel des Karate ist es, in der körperlichen
und geistigen Auseinandersetzung mit dieser Kampfkunst unter Achtung des
Gegners die Persönlichkeit zu entfalten.
Der Verein pflegt Karate als eine traditionsbewusste Kampfkunst zum Zwecke
der Selbstverteidigung und nach gesundheitsspezifischen Massstäben.
Der Verein und seine Mitglieder verpflichten sich, Karate ausschliesslich
im Sinne dieser Ordnung zu betreuen und zu betreiben.
1. Dojo
Unser Dojo (Übungsraum) ist die Turnhalle. Die Atmosphäre dieses
Raumes wird durch das Verhalten der Karatekas bestimmt. Es ist daher jeder
zur Einhaltung dieser Dojo-Ordnung verpflichtet.
Für uns Karateka ist das Dojo eine Stätte der inneren Sammlung
und Ruhe, ein Ort des Lernen, der Konzentration und der Höflichkeit.
Lautes und aufdringliches Verhalten und Gebaren oder gar Lärmen sind
uns daher ein Greuel. Klatschen oder gar Pfeifen sind in einem Karate-Dojo
völlig fehl am Platze! Unsere Zustimmung drücken wir lieber
durch den aufmunternden Zuspruch "OSS" sowie besonderen Einsatz
und Anstrengung aus.
2. Übungsleiter/Trainer
Die Weisungen des Übungsleiters/Trainers sind in jedem Fall sofort
und widerspruchslos zu befolgen. Dem Übungsleiter/Trainer obliegt
während der Übungsstunden die Wahrung des Hausrechts. Desinteressiertes,
lasches und lustloses Üben kennen wir nicht; dies wäre eine
Beleidigung für unseren Lehrer, die Übungsgruppe und unserer
Partner. Unterbrich nicht den Unterricht durch Bemerkungen oder gar durch
kluge Einwände! Die meisten Fragen lassen sich durch eigenes Nachdenken
selbst beantworten, stelle Fragen nur wenn unbedingt notwendig.
3. Hygiene und Sauberkeit
Wasch Dich vor dem Training, Schweissfüsse und andere Körperausdünstungen
wirken auf Lehrer und Mitschüler abstossend und vermindern die Freude
am Training. Finger- und Fussnägel sind kurz und sauber zu halten.
Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.
Schmuck jeder Art hat wegen der Unfallgefahr im Karateunterricht keinen
Platz. Kaugummi und Essen während des Unterrichts: undenkbar! Umkleideräume
sind sauber zu verlassen. Das Betreten der Halle mit Strassenschuhen ist
nicht gestattet (Turnhallenordnung beachten).
4. Etikette
Das Grusszeremoniell entspricht der auf Okinawa und Japan üblichen
Form. Es ist verbindlich für alle Übungsteilnehmer: Beim Betreten
oder Verlassen unseres Dojos grüssen wir mit einer leichten Verbeugung.
Dieser Gruss gilt zunächst der Übungsstätte und dem Karate,
aber auch unserem Lehrer und unserer Übungsgruppe. Das Verlassen
des Dojos während des Unterrichts gilt als unhöflich. Ist es
dennoch einmal unumgänglich, so zeige deinem Lehrer die Absicht durch
eine leichte Verbeugung an und warte auf seine Bestätigung. Melde
dich auch wieder korrekt zurück. Vermeide es unbedingt, verspätet
zum Unterricht zu kommen! Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, so
hole das versäumte Grusszeremoniell selbständig in einer Ecke
nach, grüsse Lehrer und Gruppe kurz mit einer leichten Verbeugung,
spar dir alle Ausreden und warte auf ein Zeichen deines Lehrers, dich
dort in der Gruppe einzuordnen, wo du als "Zuspätkommer"
am wenigsten störst: ganz hinten nämlich (vom Trainer aus: rechts).
- der Gruss im Stand wird zu Beginn und am Ende jeder Partnerübung
oder einer Kata erwiesen;
- der Gruss im Knien findet zu Beginn und am Ende des Unterrichts statt;
während des Unterrichts ist jedes Gespräch, das nicht in Beziehung
zum Unterricht steht, untersagt.
5. Unterricht/Training
Versuche immer, durch dein Verhalten und deine Mitarbeit zu einem reibungslosen
Unterrichtsverlauf beizutragen. Sei immer aufmerksam, schnell und konzentriert.
Bemühe dich, soweit mitzudenken, dass du immer die berühmte
Nasenlänge voraus bist. Du willst kämpfen lernen, da sind Wachsamkeit,
Beobachtungsgabe und Mitdenken Grundvoraussetzungen.
Sei beständig!
Du hast dich entschlossen, Karate zu lernen. Nun besuche regelmässig
den Unterricht. Dein Lehrer und deine Partner mögen es gar nicht,
wenn du sie zu unnötigen Wiederholungen zwingst, nur weil du zu Faul
und zu träge warst, deinen Unterricht zu besuchen.
Sei wachsam!
Ob es um die Aufstellung der Übungsgruppe geht oder die Ausführung
einer neuen Übung: sei so wachsam, dass dir kein Fehler unterläuft.
Jede Bewegung im Karateunterricht hat ihren Sinn, ihre Bedeutung, jedes
Kommando verlangt deine volle Konzentration. Unaufmerksamkeit und Unachtsamkeit
müssen im Karateunterricht ausgemerzt werden, denn im Kampf sind
diese beiden die grössten Fehler.
Sei ernsthaft!
Wenn du die ganze Sache nur von der lustigen Seite her nehmen willst,
so such dir bitte eine andere Sportart aus. Karateka sind übrigens
sehr lustige und fröhliche Leute, aber nur ausserhalb des Unterrichts.
Sei höflich!
Achte deinen Übungspartner. Streng dich an, ein fairer und guter
Partner zu sein. Nimm deinen Partner ernst, unterschätze ihn niemals,
trainiere aber auch nicht überheblich oder gar herablassend mit ihm.
Sei stark!
Zeige nie deinem Partner ein Zeichen von Schwäche. Lass dir nicht
anmerken, wenn du müde und erschöpft bist. Im Kampf wachsen
deinem Gegner im gleichen Masse die Kräfte zu, wie du Schwächen
zeigst. Sei beherrscht! Zeige in allen Situationen Selbstdisziplin und
wahre die Beherrschung! Während des Unterrichts stütz dich nicht
ab, Setz dich nicht unaufgefordert hin, verlasse nicht deinen Platz, zappele
nicht unnötig herum: ein Karateka hat seinen Geist und Körper
immer unter Kontrolle.
Sei gründlich!
Strebe immer nach dem höchsten Ziel: der Perfektion! Selbst wenn
du sie nie erreichen wirst, alleine der Weg (Do) zählt. Bereite alle
Übungen konzentriert vor ("Yoi"), schliesse alle Übungen
bewusst und konzentriert ab ("Yame"), dann erst kannst du Körper
und Geist entspannen. Wehre dich gegen Müdigkeit, Unlust und Unaufmerksamkeit.
Vergiss im Unterricht die Zeit, widme dich nur der Sache selbst, deiner
Übung und deinem Partner. Lass dich nicht von aussen ablenken und
lenke selbst nie einen Karateka beim Training ab! Auch wichtige Dinge
haben oft Zeit bis nach dem Training.
6. Disziplinarmassnahmen
Der Übungsleiter/Trainer ist verpflichtet, die Ordnung und Disziplin
während der Übungsstunden zu wahren. Bei regelwidrigem Verhalten,
mangelnder Selbstbeherrschung, Handlungen zu Schädigung unseres Ansehens
in der Öffentlichkeit, Verstoss gegen die Dojo-Ordnung, kann der
Übungsleiter/Trainer den Schüler nach eigenem Ermessen vom Unterricht
ausschliessen. Der Vorstand entscheidet über eine etwaige weitere
Mitgliedschaft des betreffenden Mitglieds.
7. Anwendung von Karate in der Öffentlichkeit
Die erlernten Techniken dürfen in der Öffentlichkeit nicht
angewandt oder weitergegeben werden. Ihre Anwendung ist nur im Sinne des
Schweizerischen Strafgesetzbuches möglich, sinngemäss heisst
es dort:
Art. 33
Notwehr
1 Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem
Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt,
den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr, so
mildert der Richter die Strafe nach freiem Ermessen (Art. 66). Überschreitet
der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder
Bestürzung über den Angriff, so bleibt er straflos.
Stand am 5. Dezember 2000
Art. 52
VII. Haftung bei Notwehr, Notstand und Selbsthilfe
1 Wer in berechtigter Notwehr einen Angriff abwehrt, hat den Schaden,
den er dabei dem Angreifer in seiner Person oder in seinem Vermögen
zufügt, nicht zu ersetzen.
2 Wer in fremdes Vermögen eingreift, um drohenden Schaden
oder Gefahr von sich oder einem andern abzuwenden, hat nach Ermessen des
Richters Schadenersatz zu leisten.
3 Wer zum Zwecke der Sicherung eines berechtigten Anspruches sich
selbst Schutz verschafft, ist dann nicht ersatzpflichtig, wenn nach den
gegebenen Umständen amtliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt und
nur durch Selbsthilfe eine Vereitelung des Anspruches oder eine wesentliche
Erschwerung seiner Geltendmachung verhindert werden konnte.
Stand am 24. April 2001
Im Falle einer Überschreitung des Notwehrparagraphen wird der Bildungsstand
des Karateka herangezogen.
Alle Konfliktsituationen, in die ein Karateka kommt, und die in unmittelbarem
Zusammenhang mit "Notwehr" stehen, sind dem Übungsleiter/Trainer
unverzüglich anzuzeigen.
8. Haftung
Für Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet. Wertsachen und
Geld sollen wegen Diebstahlgefahr mit in die Halle genommen werden. Für
Sach- und Personenschäden gegenüber zweiten und dritten, übernimmt
der Verein keine Haftung. Brillenträger wird empfohlen eine für
das Training geeignete Brille (Sportbrille, Gummiband usw.) oder Kontaktlinsen
zu tragen. Jedes Mitglied hat selber für einen geeigneten Versicherungsschutz
zu sorgen.
9. Kleiderordnung
Jeder Karateka hat zum Unterricht in einem vollständigen Karate-Gi
(Jacke, Hose, Gürtel) zu erscheinen. Der Karate-Gi hat in einem ordentlichen
und sauberen Zustand zu sein. Es darf nur ein weisser Karate-Gi getragen
werden. Das Vereinsemblem befindet sich auf der linken Seite in Brusthöhe.
Mädchen/Frauen tragen ein weisses T-Shirt unter der Jacke.
Jeder Karateka trägt den Gürtel, zu dem er die Prüfung
erfolgreich bestanden hat.
Frauenfeld; 17. Dezember 2001
Der Vorstand

Letzte Änderung: 17/12/2001
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